21. September 2022
Liebe Patient*innen,
BITTE LESEN SIE DIESE INFORMATIONEN GRÜNDLICH UND BIS ZUM ENDE DURCH, DA EIN NICHT-BEACHTEN UNTER UMSTÄNDEN DAZU FÜHRT, DASS WIR SIE NICHT IMPFEN KÖNNEN.
Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufklärungsaufwandes führen wir bis auf weiteres keine Grundimmunisierungen, sondern lediglich Auffrischimpfungen (sog. Boosterimpfungen) gegen Covid-19 durch.
Hierfür verwenden wir aktuell ausschließlich Impfstoffe der Firma Biontech/Pfizer.
Für eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 wenden Sie sich bitte an offizielle Impfstellen.
Zusammenfassung der Empfehlungslage:
Seit Frühling/Frühsommer 2022 dominieren in Deutschland die Virusvarianten Omikron BA.4, bzw. BA.5. Die europäische
Arzneimittelbehörde hat im September einen abgeänderten Covid-19 Impfstoff der Firma Pfizer/Biontech zugelassen, der sowohl gegen das Wildtyp-Virus (Wuhan) als auch gegen die Mutanten Omikron
BA.4 und BA.5 gerichtet ist. Seit dem 20.09.2022 empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland für Boosterimpfungen bevorzugt den Einsatz eben dieses Impfstoffes für alle
Bürger*innen ab 12 Lebensjahren.
Die Praxis wird ab Oktober 2022 (ggf. auch früher – je nach Einhaltung zugesagter Lieferungen) ausschließlich den neuen „Omikron-spezifischen“ Impfstoff gegen BA.4/BA.5 + Wildtyp verwenden.
Wichtig für das Verständnis der Empfehlungen ist, dass eine stattgehabte Covid-Infektion wie eine erfolgte Impfung gewertet wird – es zählt der „Immunkontakt“.
Im Folgenden verwende ich aber für den besseren Lesefluss ausschließlich den Begriff „Impfung“.
Eine erste „Boosterimpfung“ wird im Regelfall 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen (z.B. nach 2x mRNA-Impfung).
Wer unsicher ist, ob seine Grundimmunisierung formal abgeschlossen ist, kann die Lektüre dieses Schaubildes empfohlen werden (2.
Hälfte der ersten Seite): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/COVID-19.pdf?__blob=publicationFile
Seit August 2022 empfiehlt die STIKO allen Menschen ab 60
Lebensjahren und Menschen mit Immunschwäche ab 5 Lebensjahren zusätzlich eine zweite Boosterimpfung, wieder im Regelfall 6 Monate nach der letzten Impfung.
Dass diese für die angesprochenen Personengruppen einen hochsignifikanten Schutz vor Tod durch eine Covid-19 Infektion gegenüber nur einer erhaltenen Boosterimpfung darstellt, konnte u.a. wunderbar in einer Untersuchung, die in Nature – Medicine publiziert wurde ( https://www.nature.com/articles/s41591-022-01832-0 ) gezeigt werden.
Zusätzlich zu diesen Impfempfehlungen kann es
für besonders gefährdete Patientengruppen (Hochbetagte / Immunsupression z.B. durch Chemotherapie oder hochdosierte Cortisontherapie / angeborene Immunfehler, etc…) sogar sinnvoll sein eine 3.
Boosterimpfung durchzuführen – wieder im Regelabstand von 6 Monaten nach der letzten Impfung.
Sollten Sie trotz dieser Ausführungen und der Lektüre auf der Seite des Robert Koch Institutes ( https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html ; https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2022-09-20.html ) unsicher sein, ob für Sie eine erneute Auffrischimpfung angebracht ist, sprechen Sie mich bitte in der Sprechstunde an.
Jetzt zur Impfanmeldung:
Die Terminvergabe über unser Online-Anmeldeformular (s.u.) erfolgt AUSSCHLIESSLICH als E-mail-Mitteilung des zugeteilten
Impftermines. Der kommunizierte Termin ist bindend!
Wer also keine E-mail-Adresse besitzt, muss seinen Termin vor Ort oder telefonisch anfordern.
Es werden bis auf weiteres nur Anfragen von Patient*innen aus unserem Patientenstamm beantwortet.
Sollte eine Impfung vor Ort abgelehnt werden, erfolgt keine erneute Terminvergabe.
Wer in der Vergangenheit bereits mit einem mRNA Impfstoff [Biontech / Moderna] (entweder bei uns, in einem Impfzentrum oder bei anderen ärztlichen Kolleg*innen) geimpft wurde und keine schweren
Impfnebenwirkungen hatte, erhält keine erneute Aufklärung, da es sich entweder um den identischen Impfstoff, oder um einen methodisch gleichen Impfstoff handelt.
Sollte Ihre Grundimmunisierung mit einem Vektorimpfstoff erfolgt sein (AstraZeneca oder Johnson & Johnson), bitten wir Sie zu
prüfen, ob Sie nach Literatur des unten verlinkten Aufklärungsbogens für mRNA Impfstoffe überhaupt ein explizites Aufklärungsgespräch wünschen.
(Ansonsten bitte ‚Haken‘ bei ‚Ausdrücklicher Verzicht auf Aufklärungsgespräch‘ im Impfeinverständnisbogen setzen).
Sollte Ihnen der von uns kommunizierte Termin wirklich überhaupt nicht passen, oder aber sie haben bereits anderenorts eine Impfung
erhalten:
Senden Sie uns unter Nennung von Namen, Vornamen und Geburtsdatum spätestens 48 h vor Impftermin eine Absage an info@hausarztpraxis-scherer.de , damit Ihre Impfdosis nicht ungenutzt verworfen werden muss.
Letzter wichtiger Punkt:
Sie müssen bitte unbedingt Ihren Impfpass oder Ersatzbescheinigung(en) von bisher erfolgten Covid-Impfungen und/oder einen Genesenennachweis zum kommunizierten Impftermin mitbringen – andernfalls
wird die Impfung nicht durchgeführt. Logischerweise sollten Sie auch ihre Krankenversichertenkarte und Ihren Personalausweis dabeihaben.